Vorschriften
Vorschriften für Campingplatz in Gallipoli
1
Personen jeder Staatsangehörigkeit können die Anlage betreten, wenn sie bei der Ankunft die von den italienischen Polizeibehörden zu diesem Zweck geforderten Ausweispapiere vorlegen und zur Registrierung einreichen können.
2
Der Aufenthalt in der Anlage setzt die Anerkennung dieser Vorschriften voraus. Die Angaben auf den Hinweisschildern sind zwingend zu beachten.
3
Die Direktion hat das Recht, Zelte oder andere Unterkünfte, die nicht kontinuierlich belegt sind, oder aufgrund eines unvorhergesehenen Bedarfs zu entfernen.
4
Jeder Camper wird gebeten, vor Beginn seines Aufenthalts die in der Ferienanlage „La Masseria“ aushängenden Tarife zu beachten.
5
Kinder müssen von ihren Bezugspersonen beaufsichtigt werden und dürfen andere Gäste nicht stören.
6
Kleine/mittelgroße Hunde sind gestattet (1 pro Stellplatz).
7
Hunde, deren Impfungen auf dem neuesten Stand sind, sind an der Leine und mit Maulkorb zu führen, dürfen niemanden stören und dürfen nicht mit dem Bus/Shuttle nach Gallipoli fahren. Ihre Besitzer müssen sie regelmäßig in die dafür vorgesehenen Bereiche bringen, um zu verhindern, dass sie die von den Gästen genutzten Flächen verunreinigen.
8
Der Eigentümer muss die Handbremse des Fahrzeugs anlegen und alle Maßnahmen ergreifen, um Schäden an seinem Eigentum und dem von Dritten zu vermeiden; das Fahrzeug darf nur bei der Ankunft und bei der Abreise zum Be- und Entladen des Gepäcks in die Analge gebracht werden; während des Aufenthalts muss es auf dem vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
9
Radios werden geduldet, solange sie nicht zu laut eingestellt sind und die anderen nicht stören.
10
Um die Ruhe der Menschen an diesem Ort zu bewahren gelten: HÖFLICHKEIT - RESPEKT - BESONNENHEIT - SITTLICHKEIT.
11
Personen, die betrunken sind oder sich in einer Weise verhalten, die dem Ansehen oder der Würde des Ortes schadet, die in irgendeiner Weise Schaden anrichten und die in irgendeiner Weise gegen die Vorschriften der Direktion der Anlage verstoßen, werden unverzüglich aus der Anlage verwiesen. Gäste werden ebenfalls aus der Anlage verwiesen, wenn sie sich gegenüber dem Servicepersonal ungebührlich verhalten; Beschwerden sind ausschließlich an die Direktion zu richten.
12
Das Baden im Meer vor La Masseria geschieht auf eigene Gefahr. Die Direktion ist in keiner Weise dafür verantwortlich.
13
Jeder Gast, bzw. jede untergebrachte Person, ist verpflichtet, persönlich auf sein/ihr Eigentum aufzupassen. Er haftet für alle Schäden, die er an Personen oder Sachen verursacht. Die Direktion haftet in keinem Fall für Schäden, die den Gästen oder ihrem Eigentum zugefügt werden können.
14
Die Anlage ist bewacht, aber die Direktion haftet nicht für eventuelle Diebstähle. Die Direktion haftet nur für Gegenstände und Wertsachen, die in den Büros hinterlegt wurden.
15
Jeder ist verpflichtet, gefundene Gegenstände bei der Direktion abzugeben. Die Verwaltung wird sie ein Jahr lang für die rechtmäßigen Eigentümer bereithalten.
16
Beschwerden oder Anliegen werden nur berücksichtigt, wenn sie unterschrieben bei der Direktion eingereicht werden.
17
Verstöße gegen das Gesetz und die vorliegenden Vorschriften können zu einem sofortigen Verweis aus der Anlage und zu einer Anzeige bei der zuständigen Behörde führen, um weitere Sanktionen zu veranlassen.
18
Es ist verboten: Steine am Rande der Zelte zu deponieren; Holzfeuer oder andere Feuer zu entfachen; Nägel in Bäume zu schlagen oder andere Handlungen zu begehen, die Pflanzen, Blumen und Ausrüstung beschädigen könnten; Papier oder andere Abfälle auf den Boden zu werfen, die in die bereitgestellten Behälter zu werfen sind; zu jeder Zeit des Tages und der Nacht Lärm zu machen oder Lieder zu singen.
19
Jede Besatzung kann die eigenen Räumlichkeiten mit einer Glühbirne beleuchten, die nicht mehr als 40 Watt haben darf.
20
Die Besatzungen können die Anlage von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr betreten; diese Zeiten müssen auch von den abreisenden Besatzungen eingehalten werden.
21
Alle Gäste sind verpflichtet, Müllsäcke zu benutzen. Die Säcke müssen ordentlich verschnürt und in den dafür vorgesehenen Sammelplätzen deponiert werden. Die Säcke müssen täglich zwischen 9.00 und 17.00 Uhr entsorgt werden. Außerdem muss der Abfall getrennt entsorgt werden. Zu diesem Zweck sind die verschiedenen Behälter für Plastik, Glas und Papier zu benutzen.
22
Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Aufsichtspersonal der Anlage zuständig.
23
Während der Ruhezeiten von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 24.00 bis 07.30 Uhr ist jeglicher störende Lärm streng verboten.
24
Die Aufenthaltsgebühr wird vom Zeitpunkt der Ankunft bis 10.00 Uhr des Folgetages berechnet, auch für partielle Aufenthalte nach 10.00 Uhr ist die volle Aufenthaltsgebühr zu entrichten.
25
Mindestaufenthalt von 7 Tagen in der Woche von Ferragosto (12.08. bis 15.08.), auch für zusätzliche Personen.
26
Während der Woche von Ferragosto (vom 12.08. bis 15.08.) sind keine Gäste oder Besuche gestattet.
27
Die Nutzung des Pools ist den Gästen der Anlage unter Einhaltung der Öffnungs- und Schließungszeiten sowie der Vorschriften gestattet.